16. Mai |
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Online-Marketing (auch E-Marketing oder Internetwerbung genannt) umfasst alle Marketing-Maßnahmen, die mit Hilfe des Internets erfolgen können. Banner Werbung : Die Schaltung von klassischer Online-Werbung in Form von Werbebannern, Pop-Ups und Layer Ads, die auf die Dienstleistungen und Produkte des Werbetreibenden aufmerksam machen sollen. Suchmaschinen-Marketing : Mit Suchmaschinen-Marketing bezeichnet man im Allgemeinen alle Maßnahmen, die auf die gute Auffindbarkeit einer Webpräsenz auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinen hinzielen. Dies wird erreicht durch die Schaltung von bezahlten Suchmaschinen-Ergebnissen in Google (Google AdWords), Yahoo (Yahoo Search Marketing) und Microsoft Network (Microsoft adCenter) sowie anderen Suchmaschinen. E-Mail-Marketing : Der Versand von Marketing-Botschaften mittels E-Mail. Der Versand von Werbung per E-Mail unterliegt auch rechtlichen Beschränkungen. In Deutschland regeln verschiedene Gesetze den Versand und bestimmte Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails (z. B. das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb", UWG, enthält in § 7 (Unzumutbare Belästigungen) auch Bestimmungen zur „Werbung unter Verwendung von elektronischer Post“ und das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister", EHUG, bestimmt, dass bestimmte Impressumsangaben in einer geschäftlichen E-Mail enthalten sein müssen. Affiliate-Marketing : Beim Affiliate-Marketing nutzt der Marketing-Betreiber eine Vielzahl von Partnern (engl. Affiliates), um seine Dienstleistung oder sein Produkt zu vermarkten. Vorteil ist die Verteilung des Marketing-Aufwandes auf mehrere Partner, die nur für Erfolg vergütet werden. Auf der Plattform "Der Trendletter" können Sie auch Ihre Shops und Aktionen bewerben. Stellen Sie Ihre Artikel vor und verdienen Sie zusäötzlich mit. Eine Ebenenvergütung erhalten Sie bis in die 10. Ebene. |













































